Durch die im Juli 2010 erfolgte Gründung der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan hat sich auch für die Technische Regulierung eine neue Situation ergeben. Die von den zuständigen Stellen bereits in Aussicht gestellten Änderungen des russischen Technischen Reglements zur Maschinensicherheit sollen demnach nicht mehr national erfolgen, sondern in das neue Technische Reglement über die „Sicherheit von Maschinen und Anlagen” zur Gewährleistung der Errichtung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der Russischen Föderation einfließen.
Dieses gemeinsame Technische Reglement soll wie weitere acht maschinenrelevante Technische Reglements mit der Gründung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums von 170 Millionen Menschen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Bis Ende 2012 können wahlweise noch die nationalen Regeln angewendet werden.
Quelle: VDMA


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